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Nr. 60/2022/33

Nr. 60/2022/33 – Akteneinsicht; amtliche Akten; nicht fertig gestellte Dokumente – Art. 47 Abs. 3 KV; Art. 8a und Art. 8b OrgG. Nicht fertig gestellte Dokumente gelten nicht als "amtliche Akten" im Sinne von Art. 47 Abs. 3 KV bzw. Art. 8a Abs. 1 OrgG (E. 4.1).

Schaffhausen · 2022-12-23 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Ein Entscheidantrag bzw. -entwurf des vorbereitenden Departements an den Gesamtregierungsrat in einem Rechtsmittelverfahren ist ein nicht fertig gestelltes Dokument, das vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen ist. Dasselbe gilt für einen Entwurf des instruierenden Amts an den Vorsteher des antragstellenden Departements (E. 4.3). OGE 60/2022/33 vom 23. Dezember 2022 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht